staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in für Agrarwirtschaft
Dreijährige Fachschulausbildung - Fachrichtung Agrarwirtschaft, Fortbildungsschwerpunkt Unternehmensführung in der Landwirtschaft
Berufliche Perspektiven:
-
Führung privater Einzelunternehmen im Agrarbereich
-
Führungsaufgaben in Unternehmen der Landwirtschaft sowie der vor- u. nachgelagerten Bereiche
-
Eigenverantwortliche Mitarbeit im agrarwirtschaftlichen Beratungswesen
-
Ausbilder in der Landwirtschaft
1. Aufnahmevoraussetzungen
- der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule
oder - im Ausnahmefall der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren, auf die ein für die Ausbildung in der Fachrichtung einschlägiger Besuch der Berufsfachschule angerechnet werden kann.
2. Ausbildungsdauer - drei Schuljahre in Vollzeitform
- 1 Jahr gelenktes Praktikum (Befreiung auf Antrag bei Praxisnachweis möglich),
- 2 Jahre berufstheoretische Ausbildung,
- Auf die Dauer der berufstheoretischen Ausbildung wird auf Antrag die erfolgreich abgeschlossene berufstheoretische Ausbildung in einer anderen Fachrichtung bis zu einer Klassenstufe, in einem anderen Schwerpunkt derselben Fachrichtung bis zu eineinhalb Klassen-stufen oder in der zweijährigen landwirtschaftlichen Fachschule bis zu einer Klassenstufe angerechnet, z.B. ermöglicht der Abschluss als »Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landwirtschaft« den Quereinstieg in das 2. berufstheoretische Schuljahr. Es entscheidet der Schulleiter.
3. Inhalte der Fortbildung
- Praxisorientierter Unterricht in der Fachschule, vielfältige Fachexkursionen
- Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Prüfung nach AEVO)
- Möglichkeit des zusätzlichen Erwerbs der Fachhochschulreife
- Keine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Unterbringungsmöglichkeit im eigenen Wohnheim